Ergänzungsleistungen beantragen

Professionelle Unterstützung für eine erfolgreiche Antragstellung und Maximierung Ihrer Ansprüche.

Ergänzungsleistungen Beratung

Was sind Ergänzungsleistungen?

Ergänzungsleistungen (EL) sind ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie ergänzen die Leistungen der AHV und IV, wenn diese für die Deckung des Existenzbedarfs nicht ausreichen. In der Schweiz haben viele Rentnerinnen und Rentner Anspruch auf Ergänzungsleistungen, ohne es zu wissen oder sie erfolgreich zu beantragen.

Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgeleistungen oder Sozialhilfe, sondern ein rechtmäßiger Anspruch bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen. Das System der Ergänzungsleistungen ist jedoch komplex, und viele Berechtigte scheitern an der korrekten Antragstellung oder erhalten nicht die volle Höhe der ihnen zustehenden Leistungen.

Die zwei Arten von Ergänzungsleistungen:

Jährliche Ergänzungsleistungen

Monatliche Geldleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs. Die Höhe wird individuell berechnet und berücksichtigt Einkommen, Vermögen und anerkannte Ausgaben.

Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzliche Leistungen für Gesundheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie Zahnbehandlungen, Hilfsmittel oder Betreuungskosten.

Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen

Persönliche Voraussetzungen

  • Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
  • Bezug einer AHV- oder IV-Rente (oder bei bestimmten Voraussetzungen auch ohne Rentenbezug)
  • Ausländische Staatsangehörige müssen bestimmte Karenzfristen erfüllen

Wirtschaftliche Voraussetzungen

  • Einkommen reicht nicht zur Deckung des anerkannten Lebensbedarfs
  • Vermögen liegt unter den gesetzlichen Freibeträgen (CHF 100'000 für Einzelpersonen, CHF 200'000 für Ehepaare, mit Ausnahmen für selbstbewohntes Wohneigentum)
  • Bei Vermögensminderungen ohne wichtigen Grund werden Freibeträge reduziert

Unser Prozess bei der Beantragung

1

Kostenlose Erstberatung

In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation und prüfen, ob die Voraussetzungen für Ergänzungsleistungen gegeben sind. Wir erklären Ihnen verständlich das weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten.

Was wir in dieser Phase tun:

  • Vorprüfung Ihrer EL-Anspruchsberechtigung
  • Erläuterung des EL-Systems und Ihrer Rechte
  • Liste der benötigten Unterlagen zusammenstellen
2

Umfassende Dokumentenvorbereitung

Der häufigste Grund für abgelehnte EL-Anträge sind unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen. Wir bereiten alle notwendigen Dokumente sorgfältig vor und stellen sicher, dass keine wichtigen Belege fehlen.

Was wir in dieser Phase tun:

  • Vollständiges Ausfüllen aller Antragsformulare
  • Zusammenstellung aller Belege zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben
  • Optimierung Ihrer Antragsunterlagen für maximale Erfolgsaussichten
3

Einreichung und Vertretung

Wir reichen den Antrag bei der zuständigen EL-Stelle ein und übernehmen die gesamte Kommunikation. Bei Rückfragen der Behörde reagieren wir professionell und sorgen für eine zügige Bearbeitung.

Was wir in dieser Phase tun:

  • Fristgerechte Einreichung aller Unterlagen
  • Beantwortung von Rückfragen der EL-Stelle
  • Nachreichen fehlender Dokumente bei Bedarf
4

Entscheidung und Betreuung

Nach Erhalt des Entscheids prüfen wir diesen sorgfältig auf Richtigkeit. Bei einer Ablehnung oder zu niedrigen Leistungen legen wir auf Wunsch Einsprache ein. Auch nach erfolgreichem Antrag bleiben wir Ihr Ansprechpartner.

Was wir in dieser Phase tun:

  • Prüfung des EL-Entscheids auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Bei Bedarf Einreichung einer begründeten Einsprache
  • Beratung zu weiteren Ansprüchen wie Krankheits- und Behinderungskosten

Erfolgsgeschichten

Rentnerehepaar aus Bern

AHV-Rente und kleine Pensionskasse

"Wir hatten bereits selbst versucht, Ergänzungsleistungen zu beantragen, wurden aber abgelehnt. Mit der Hilfe von Rentenrecht Schweiz haben wir nicht nur einen erfolgreichen Antrag gestellt, sondern erhalten jetzt monatlich 820 CHF mehr als zuvor."

Ergebnis:

Monatliche EL-Leistung von 1'640 CHF sowie Übernahme der Krankenkassenprämien und Vergütung von Zahnarztkosten.

IV-Rentnerin aus Zürich

Teilinvalidität nach Unfall

"Die Formulare für Ergänzungsleistungen erschienen mir so kompliziert, dass ich fast aufgegeben hätte. Dank der professionellen Unterstützung konnte ich nicht nur EL erhalten, sondern auch die Kosten für meine speziellen Therapien abrechnen."

Ergebnis:

Monatliche EL-Leistung von 1'120 CHF plus jährliche Vergütung von Therapie- und Gesundheitskosten von ca. 3'500 CHF.

Unsere Leistungen und Kosten

Basis-Paket

Für einfache Antragsstellungen

690 CHF Einmalige Gebühr
  • Erstberatung & Anspruchsprüfung
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen
  • Einreichung und Formalitäten
  • Prüfung des EL-Entscheids
  • Einsprache bei Ablehnung
Unverbindliche Anfrage
Empfohlen

Premium-Paket

Umfassende Unterstützung

1'290 CHF Einmalige Gebühr
  • Erstberatung & Anspruchsprüfung
  • Vorbereitung der Antragsunterlagen
  • Einreichung und Formalitäten
  • Prüfung des EL-Entscheids
  • Einsprache bei Ablehnung
  • Optimierung aller Ansprüche
Unverbindliche Anfrage

Komplett-Paket

Für komplexe Fälle

1'890 CHF Einmalige Gebühr
  • Alle Leistungen des Premium-Pakets
  • Rechtliche Vertretung im Beschwerdeverfahren
  • Beantragung zusätzlicher Sozialleistungen
  • Jahresbetreuung & Unterstützung
  • Persönlicher Ansprechpartner
Unverbindliche Anfrage

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer. Bei erfolgreicher Durchsetzung können wir eine teilweise Kostenrückerstattung anstreben.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Grundsätzlich können Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wenn sie:

  • eine AHV- oder IV-Rente beziehen,
  • Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder
  • während mindestens sechs Monaten eine IV-Taggeldzahlung erhalten.

Zudem muss eine finanzielle Notlage vorliegen, d.h. die anerkannten Ausgaben müssen höher sein als die anrechenbaren Einnahmen.

Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach einer Formel: Anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen. Zu den anerkannten Ausgaben gehören:

  • Pauschalbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf
  • Wohnkosten (Miete und Nebenkosten)
  • Krankenkassenprämien (Grundversicherung)
  • Berufsauslagen

Zu den anrechenbaren Einnahmen zählen Renten, Erwerbseinkommen, Vermögenserträge und ein Teil des Vermögens (Vermögensverzehr).

Wie lange dauert das Verfahren zur Beantragung?

Die Bearbeitungszeit für EL-Anträge variiert je nach Kanton und der Komplexität des Falls. In der Regel beträgt sie zwischen 3 und 6 Monaten. Mit unserer professionellen Unterstützung können wir in vielen Fällen den Prozess beschleunigen:

  • Vollständige Einreichung aller Unterlagen beim ersten Antrag
  • Proaktive Kommunikation mit den Behörden
  • Schnelle Reaktion auf Rückfragen

Zudem besteht die Möglichkeit, in dringenden Fällen Vorschüsse zu beantragen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für einen EL-Antrag werden zahlreiche Unterlagen benötigt, darunter:

  • Ausweise aller Haushaltsmitglieder
  • Mietvertrag oder Belege für Wohneigentum
  • Renten- und Pensionskassenbescheinigungen
  • Krankenkassenpolice und -prämien
  • Belege über Vermögen (Kontoauszüge, Wertschriftenverzeichnisse)
  • Steuerveranlagung und -erklärung
  • Nachweise über Gesundheitskosten
  • Bei Ausländern: Aufenthaltsbewilligung

Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Bei einer Ablehnung des EL-Antrags haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Einsprache gegen den Entscheid einlegen (in der Regel innerhalb von 30 Tagen)
  • Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht
  • In letzter Instanz Beschwerde beim Bundesgericht

Unsere Experten prüfen den Ablehnungsentscheid sorgfältig und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten einer Einsprache. Bei guten Chancen übernehmen wir im Rahmen unserer Premium- und Komplett-Pakete die Einlegung der Einsprache für Sie.

Ergänzungsleistungen in der Schweiz richtig beantragen

Die Beantragung von Ergänzungsleistungen ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein entscheidender Schritt zur finanziellen Absicherung im Alter oder bei Invalidität. Obwohl es sich um einen rechtmäßigen Anspruch handelt, scheitern zahlreiche Berechtigte an der komplexen Antragstellung oder erhalten nicht die volle Höhe der ihnen zustehenden Leistungen.

Eine professionelle Unterstützung bei der Beantragung von Ergänzungsleistungen kann den Unterschied zwischen einer Ablehnung und einer erfolgreichen Bewilligung ausmachen. Unsere Fachexperten für schweizerisches Sozialversicherungsrecht kennen die Fallstricke und wissen, worauf es bei der Antragstellung ankommt.

Die 2021 in Kraft getretene EL-Reform hat das System in einigen Punkten verschärft, insbesondere hinsichtlich der Vermögensschwellen und der Berücksichtigung von Vermögensverzichten. Umso wichtiger ist es, den Antrag sorgfältig vorzubereiten und alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen. Eine korrekte Darstellung der persönlichen und finanziellen Situation ist entscheidend für den Erfolg.

Ergänzungsleistungen können nicht nur den allgemeinen Lebensbedarf decken, sondern auch erhebliche Gesundheitskosten übernehmen, die nicht von der Grundversicherung getragen werden. Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten ist ein oft übersehener, aber wertvoller Teil der Ergänzungsleistungen, der bei korrekter Beantragung die Lebensqualität deutlich verbessern kann.

Die kantonale Umsetzung der EL-Bestimmungen führt zu regionalen Unterschieden in der Berechnung und den Anspruchsvoraussetzungen. Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen in allen Schweizer Kantonen und passen die Antragsstrategie entsprechend an. Dies ist besonders wichtig bei Wohnsitzwechseln oder bei der Berücksichtigung kantonaler Zuschüsse.

Eine erfolgreiche EL-Beantragung erfordert Fachkenntnisse, Sorgfalt und Erfahrung. Mit der richtigen Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten und finanziell abgesichert sind.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung