Rechtliche Vertretung bei Leistungsverweigerung

Durchsetzen Sie Ihre rechtmäßigen Ansprüche im Schweizer Sozialversicherungssystem mit professioneller Unterstützung.

Rechtliche Vertretung Sozialversicherung

Wenn Ihre Sozialversicherungsansprüche abgelehnt werden

Eine Ablehnung oder Kürzung von Leistungen aus der AHV, IV oder den Ergänzungsleistungen kann existenzbedrohend sein. Trotz klarer Ansprüche werden viele Anträge zunächst abgelehnt oder nicht in der vollen Höhe bewilligt. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen
  • Unterschiedliche Interpretation medizinischer Gutachten
  • Fehleinschätzung des Gesundheitszustands oder der Erwerbsfähigkeit
  • Formale Fehler im Antragsverfahren
  • Unkenntnis der komplexen rechtlichen Grundlagen

In solchen Fällen ist professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend. Nicht jede Ablehnung ist gerechtfertigt, und mit der richtigen Strategie lassen sich viele negative Entscheide erfolgreich anfechten. Unsere Experten für Sozialversicherungsrecht kennen die Rechtsprechung und wissen, wie Einsprachen und Beschwerden formuliert werden müssen, um Erfolg zu haben.

Wichtige Fristen bei Leistungsverweigerung:

Rechtsmittel Frist Besonderheiten
Einsprache gegen IV-Vorbescheid 30 Tage Gilt nur für IV, nicht bei AHV/EL
Einsprache gegen Verfügung 30 Tage Bei AHV, IV und EL
Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht 30 Tage Nach Einspracheentscheid
Beschwerde ans Bundesgericht 30 Tage Nach Entscheid des kantonalen Gerichts

Die Fristen beginnen mit dem Erhalt der Verfügung/des Entscheids und sind unbedingt einzuhalten. Verpasste Fristen führen in der Regel zum Verlust des Rechtsmittels.

Unsere Leistungen im Bereich rechtliche Vertretung

Beratung & Ersteinschätzung

  • Analyse des abgelehnten Antrags
  • Rechtliche Bewertung der Erfolgsaussichten
  • Kostenlose Erstberatung
  • Erläuterung des weiteren Vorgehens

Einsprache & Beschwerde

  • Fristgerechte Einlegung von Rechtsmitteln
  • Rechtlich fundierte Argumentation
  • Beschaffung ergänzender Beweismittel
  • Prüfung und Widerlegung behördlicher Argumente

Gerichtliche Vertretung

  • Vertretung vor kantonalen Versicherungsgerichten
  • Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht
  • Vorbereitung und Teilnahme an mündlichen Verhandlungen
  • Vergleichsverhandlungen mit Behörden

Unser Vorgehen bei Leistungsverweigerung

1

Erstanalyse & Fristensicherung

Nach Erhalt einer ablehnenden Verfügung ist schnelles Handeln gefragt. In einem ersten Schritt analysieren wir Ihre Unterlagen und sichern die Einsprachefristen.

In dieser Phase:

  • Kostenlose Erstbeurteilung Ihrer Erfolgschancen
  • Fristwahrende Einsprache/Beschwerde (bei Bedarf)
  • Klärung der notwendigen weiteren Schritte
2

Detaillierte Fallanalyse

Wir untersuchen Ihren Fall im Detail, prüfen alle vorliegenden Dokumente und identifizieren Schwachstellen in der behördlichen Argumentation.

In dieser Phase:

  • Analyse medizinischer Gutachten und Arztberichte
  • Prüfung auf formale und inhaltliche Fehler im Verfahren
  • Identifikation fehlender Unterlagen und Beweise
3

Erstellung der Rechtsmittelschrift

Auf Basis unserer Analyse erstellen wir eine fundierte Einsprache oder Beschwerdeschrift, die alle relevanten rechtlichen und medizinischen Aspekte berücksichtigt.

In dieser Phase:

  • Rechtliche Begründung mit Bezug auf aktuelle Rechtsprechung
  • Beschaffung zusätzlicher medizinischer Unterlagen bei Bedarf
  • Klare Anträge und präzise Begründung
4

Vertretung im Verfahren

Wir vertreten Sie im gesamten Rechtsverfahren und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und Gerichten.

In dieser Phase:

  • Teilnahme an mündlichen Verhandlungen
  • Einreichung von Stellungnahmen zu Behördenargumenten
  • Vergleichsverhandlungen (wenn sinnvoll)
5

Entscheid & Umsetzung

Nach einem erfolgreichen Verfahren unterstützen wir Sie bei der korrekten Umsetzung des Entscheids und kontrollieren die Leistungsauszahlung.

In dieser Phase:

  • Prüfung der Leistungsberechnung
  • Sicherstellung der vollständigen Nachzahlung
  • Beratung zu weiteren Ansprüchen und Folgen des Entscheids

Erfolgsgeschichten unserer Mandanten

IV-Rentenablehnung erfolgreich angefochten

Stefan K. aus Basel

"Nach meinem Unfall wurde mein Antrag auf IV-Rente trotz starker gesundheitlicher Einschränkungen abgelehnt. Die Anwälte von Rentenrecht Schweiz haben nicht aufgegeben und mit einem medizinischen Zusatzgutachten im Beschwerdeverfahren eine volle IV-Rente für mich erreicht."

Ausgangslage:

Ablehnung der IV-Rente trotz 70% Arbeitsunfähigkeit laut Hausarzt.

Ergebnis:

Zuerkennung einer vollen IV-Rente mit Nachzahlung von CHF 54'000.

Erfolgreiche Beschwerde gegen EL-Kürzung

Maria B. aus Zürich

"Nach dem Tod meines Mannes wurden meine Ergänzungsleistungen plötzlich massiv gekürzt. Mit der Unterstützung von Rentenrecht Schweiz konnte nachgewiesen werden, dass die Behörde einen Berechnungsfehler gemacht hatte. Der Entscheid wurde vollständig korrigiert."

Ausgangslage:

Kürzung der EL um 950 CHF monatlich nach Todesfall des Ehegatten.

Ergebnis:

Wiederherstellung der vollen EL-Leistung und Nachzahlung von CHF 11'400.

Durchsetzung von Hilflosenentschädigung

Thomas W. aus Bern

"Meine Parkinson-Erkrankung schreitet voran, dennoch wurde mein Antrag auf Hilflosenentschädigung abgelehnt. Die Experten von Rentenrecht Schweiz haben mit einer detaillierten Dokumentation meines Hilfebedarfs erreicht, dass ich nun eine mittlere Hilflosenentschädigung erhalte."

Ausgangslage:

Ablehnung der Hilflosenentschädigung trotz täglichem Unterstützungsbedarf.

Ergebnis:

Zuerkennung einer mittleren Hilflosenentschädigung von CHF 1'256 monatlich.

Erfolg vor Bundesgericht

Claudia M. aus Luzern

"Nach zwei abgelehnten Instanzen hat Rentenrecht Schweiz meinen Fall bis vor das Bundesgericht gebracht und gewonnen. Die IV-Stelle hatte meine psychische Erkrankung systematisch unterschätzt. Ohne die hartnäckige rechtliche Vertretung hätte ich längst aufgegeben."

Ausgangslage:

Ablehnung einer IV-Rente bei psychischer Erkrankung durch zwei Instanzen.

Ergebnis:

Bundesgericht gibt Beschwerde statt, Zusprechung einer 70% IV-Rente.

Kosten der rechtlichen Vertretung

Einsprache-Paket

Für Einspracheverfahren

1'490 CHF Einmalige Gebühr
  • Erstanalyse & Beratung
  • Ausarbeitung der Einsprache
  • Vertretung im Einspracheverfahren
  • Prüfung des Einspracheentscheids
  • Gerichtliche Beschwerden
Unverbindliche Anfrage
Empfohlen

Beschwerde-Paket

Für gerichtliche Verfahren

2'890 CHF Einmalige Gebühr
  • Alles vom Einsprache-Paket
  • Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht
  • Beschaffung zusätzlicher Beweismittel
  • Vertretung in mündlichen Verhandlungen
  • Replikschriften und Stellungnahmen
Unverbindliche Anfrage

Komplett-Paket

Für komplexe Fälle

4'490 CHF Einmalige Gebühr
  • Alles vom Beschwerde-Paket
  • Beschwerde an das Bundesgericht
  • Organisation medizinischer Privatgutachten
  • Koordination mit allen Versicherungen
  • 1 Jahr persönliche Nachbetreuung
Unverbindliche Anfrage

Wichtige Informationen zu den Kosten:

  • Bei erfolgreichen Beschwerden können Verfahrenskosten oft vom Gericht zugesprochen werden
  • Personen mit geringem Einkommen können einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege stellen
  • In besonders komplexen Fällen kann ein individuelles Honorar vereinbart werden
  • Ratenzahlung ist nach individueller Vereinbarung möglich

Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer. Die Kosten für externe Gutachten, Gerichtsgebühren oder Übersetzungen sind nicht enthalten.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung von Sozialversicherungsleistungen?

Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Medizinische Gutachten, die den Gesundheitszustand anders einschätzen als die behandelnden Ärzte
  • Unzureichende Dokumentation der gesundheitlichen Einschränkungen
  • Formale Fehler oder unvollständige Antragsunterlagen
  • Unterschiedliche Bewertung der verbleibenden Arbeitsfähigkeit
  • Fehlende Nachweise über Behandlungen oder Therapien

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Ablehnungen bei korrekter rechtlicher Vertretung erfolgreich angefochten werden können.

Wie lange dauert ein Einsprache- oder Beschwerdeverfahren?

Die Dauer variiert je nach Art des Verfahrens und Komplexität des Falls:

  • Einspracheverfahren: In der Regel 3-6 Monate
  • Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht: Etwa 6-12 Monate
  • Beschwerde an das Bundesgericht: Weitere 6-12 Monate

Durch unsere professionelle Vertretung können wir in vielen Fällen zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen, indem wir vollständige und fundierte Eingaben machen und proaktiv mit den Behörden kommunizieren.

Welche Erfolgsaussichten habe ich bei einer Einsprache oder Beschwerde?

Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Statistisch gesehen liegen unsere Erfolgsquoten bei:

  • Einspracheverfahren: Etwa 45-55% Erfolgsquote
  • Gerichtliche Beschwerden: Etwa 30-40% Erfolgsquote

Wir führen nur Verfahren, bei denen wir nach sorgfältiger Prüfung realistische Erfolgsaussichten sehen. In unserer kostenlosen Erstberatung geben wir Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.

Was passiert, wenn meine Einsprache oder Beschwerde abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Nach einem negativen Einspracheentscheid kann eine Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht eingereicht werden
  • Nach einem negativen Gerichtsentscheid kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht werden
  • In einigen Fällen kann auch ein neuer Antrag mit zusätzlichen Beweismitteln sinnvoll sein

Wir beraten Sie nach jeder Entscheidung über die sinnvollsten nächsten Schritte und geben Ihnen eine realistische Einschätzung der weiteren Erfolgsaussichten.

Kann ich auch ohne Anwalt Einsprache oder Beschwerde erheben?

Grundsätzlich ja, aber unsere Erfahrung zeigt deutliche Vorteile einer professionellen Vertretung:

  • Das Sozialversicherungsrecht ist äußerst komplex und ständigen Änderungen unterworfen
  • Die rechtliche Argumentation und Beweisführung erfordert Fachwissen und Erfahrung
  • Behörden und Gerichte haben eigene Fachabteilungen mit spezialisierten Juristen
  • Statistisch ist die Erfolgsquote mit professioneller Vertretung deutlich höher

Eine professionelle Vertretung ist besonders wichtig bei komplexen medizinischen Sachverhalten, widersprüchlichen Gutachten oder wenn bereits ein Verfahren gescheitert ist.

Rechtliche Vertretung im Schweizer Sozialversicherungsrecht

Die rechtliche Vertretung bei Leistungsverweigerungen im Schweizer Sozialversicherungssystem ist ein wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Das komplexe Geflecht aus AHV, IV, Ergänzungsleistungen und weiteren Sozialversicherungen stellt für Laien oft eine unüberwindbare Hürde dar, besonders wenn es um die Anfechtung negativer Entscheide geht.

Die Rechtsprechung im Bereich des Sozialversicherungsrechts entwickelt sich stetig weiter. Regelmäßig ergehen wegweisende Urteile des Bundesgerichts, die die Bewilligungspraxis der Versicherungsträger beeinflussen. Eine fachkundige Vertretung kennt diese aktuellen Entwicklungen und kann sie gezielt für Ihre Ansprüche nutzen.

Besonders bei medizinischen Fragestellungen, wie der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit oder der Invalidität, kommt es auf eine präzise Argumentation an. Die unterschiedliche Bewertung durch Versicherungsärzte und behandelnde Mediziner führt häufig zu Ablehnungen, die mit der richtigen rechtlichen Strategie erfolgreich angefochten werden können.

Die Einsprache- und Beschwerdeverfahren im Sozialversicherungsrecht folgen strengen formalen Regeln und Fristen. Ein Formfehler oder eine verpasste Frist kann zum unwiderruflichen Verlust berechtigter Ansprüche führen. Professionelle rechtliche Unterstützung stellt sicher, dass alle prozessualen Anforderungen eingehalten werden.

Die langjährige Erfahrung zeigt, dass viele zunächst abgelehnte Anträge in Rechtsmittelverfahren doch noch zum Erfolg führen. Die Investition in eine qualifizierte rechtliche Vertretung steht dabei meist in einem günstigen Verhältnis zu den erstrittenen Leistungen, die oft über viele Jahre gezahlt werden.

Die persönlichen und finanziellen Auswirkungen einer Leistungsverweigerung können gravierend sein. Eine erfolgreiche rechtliche Vertretung trägt nicht nur zur materiellen Absicherung bei, sondern gibt den Betroffenen auch die Gewissheit, dass ihre berechtigten Ansprüche anerkannt werden.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung